Anmeldung eines Minderjährigen

Minderjährige können nur dann in das Konsularregister der belgischen Botschaft in Berlin eingetragen werden, wenn mindestens ein Elternteil sich ebenfalls anmeldet oder bereits angemeldet ist.

Bitte schicken Sie uns die folgenden 5 Dokumente per Post :

  1. Ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister. Ein Geburtsauszug oder ein Auszug aus dem "Familienbuch" sind nicht ausreichend.
  2. Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, der Vater das Kind aber anerkannt hat: eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter und ggf. Regelung über die Namensführung.
  3. Das von beiden Elternteilen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular für Minderjährige. (PDF, 58.43 KB)
  4. Eine "erweiterte Meldebescheinigung" mit Angabe der Staatsangehörigkeit des Minderjährigen, die vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt wird und nicht älter als sechs Monate ist.
  5. Eine Kopie des Personalausweises und/oder des Reisepasses (die Seite mit dem Foto) beider Elternteile. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für den Minderjährigen hat, ist ein Nachweis darüber zu erbringen.

In besonderen Fällen können andere Nachweise erforderlich sein.
Die Dokumente können ausschließlich per Post verschickt werden an:

  • Belgische Botschaft in Berlin, Jägerstraße 52-53, D-10117 Berlin.  

Die Originale können bei Bedarf an Sie zurückgesandt werden.   

Sie müssen unsere Botschaft immer über jede Änderung Ihrer persönlichen Situation informieren. Weitere Informationen zu Ihrer Verwaltungsakte finden Sie hier.