Erklärung zur Barrierefreiheit

  1. Zuletzt aktualisiert am

Der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet sich, diese Website gemäß den folgenden Rechtsvorschriften zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website: https://germany.diplomatie.belgium.be.
 

Stand der Einhaltung

Unsere Website entspricht teilweise den Anforderungen an die Barrierefreiheit.
 

Vorbereitung der Erklärung

Es wurde eine externe Bewertung der Barrierefreiheit durchgeführt. Diese Bewertung bestand aus einer vereinfachten Analyse.

Lesen Sie den Bericht zur Barrierefreiheit auf Niederländisch

Lesen Sie den Bericht zur Barrierefreiheit auf Französisch
 

Nicht frei zugänglicher Inhalt

  • Schaltflächen verfügen nicht immer über einen erkennbaren Text.
  • Auf einigen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund unzureichend.
  • Links verfügen nicht immer über einen erkennbaren Text.
  • Listen sind nicht immer korrekt strukturiert.
     

Vorgeschlagene Alternativen

Für nicht frei zugängliche Elemente steht zurzeit noch immer keine Alternative zur Verfügung.
 

Kontaktdaten

Mit Fragen und Anmerkungen zur Zugänglichkeit unserer Website wenden Sie sich bitte direkt an uns über dieses Formular.

Wenn Sie keine oder eine unbefriedigende Antwort erhalten, füllen Sie bitte das Beschwerdeformular aus.

FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
rue des Petits Carmes / Karmelietenstraat 15 1000 Brüssel, Belgien
Tel.: +32 (0)2 501 81 11

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie dann bitte den föderalen Ombudsmann:

Föderaler Ombudsmann
Leuvenseweg 48/6 Rue de Louvain in 1000 Brüssel/Bruxelles
E-mail: contact@foderalerombudsmann.be
 

Verbesserungsplan

Bei technischen Problemen hinsichtlich der Barrierefreiheit wird im Laufe des Jahres 2025 der FÖD BOSA hinzugezogen, um diese zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt.

Die letzte Aktualisierung der Erklärung erfolgte am 16.07.2025.