In Deutschland lebende Belgier können sich beim Generalkonsulat anmelden. Dann werden wir zu Ihrem Rathaus und können Ihnen alle Dienstleistungen anbieten. Belgiern, die nicht registriert sind, können wir nur Notfallhilfe anbieten. Nicht-belgische Familienangehörige können registriert werden, haben aber keinen Anspruch auf belgische Dienstleistungen. Wenn Sie Ihr Dossier auf dem neuesten Stand halten, erhalten Sie bessere Dienstleistungen. Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Privatsphäre
So halten Sie Ihre Akte auf dem neuesten Stand: Ihre Informationen im Nationalen Register
Informieren Sie uns stets über jede Änderung Ihrer persönlichen Situation.
Für die Änderung von Kontaktdaten genügt eine E-Mail oder ein Anruf.
Für andere Änderungen benötigen wir die folgenden Belege (höchstens sechs Monate alt) per E-Mail oder Post:
Adressänderung:
Nachweis Ihrer neuen Adresse ("erweiterte Meldebescheinigung").
Heiraten:
Ein beglaubigter Registerausdruck des Eheregisters, nicht älter als 6 Monate.
Weitere Informationen über eine Eheunbedenklichkeitsbescheinigung (EUB) finden Sie hier.
Scheidung:
- Im Falle einer Scheidung in Deutschland: eine beglaubigte Kopie Ihrer Scheidungsurkunde, aus der das Datum hervorgeht, an dem Ihre Scheidung rechtskräftig geworden ist ("rechtskräftiges Scheidungsurteil"). Sie können dieses Dokument bei dem zuständigen Gericht anfordern.
- Im Falle einer Scheidung in Belgien: eine beglaubigte Kopie der Übertragung der Scheidung im Personenstandsregister oder eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, in der die Scheidung am Rande erwähnt wurde.
- Wenn Sie minderjährige Kinder haben, übermitteln Sie uns bitte auch eine beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils, in dem das Sorgerecht für die Kinder festgelegt wurde.
Tod:
Ein beglaubigter Registerausdruck des Sterberegisters.
Erlangung einer anderen Staatsangehörigkeit:
Das Original oder eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde oder eine Bescheinigung über die ausländische Staatsangehörigkeit, ausgestellt von der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes in Deutschland.
Bei der Ausreise aus Deutschland
Wenn Sie nach Belgien zurückkehren oder in ein anderes Land ziehen (für das eine andere belgische konsularische Vertretung zuständig ist), müssen Sie sich nicht bei uns abmelden. Sie werden automatisch bei uns abgemeldet, sobald Sie sich bei einer anderen Stelle oder einer belgischen Gemeinde anmelden. Wenn Sie nach Belgien zurückkehren, müssen Sie sich innerhalb von 8 Werktagen nach Ihrer Ankunft bei der Gemeinde anmelden.
Sie sollten sich jedoch beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts abmelden, um Ihren Wegzug anzumelden und sich aus den Einwohnermelderegistern abmelden zu lassen. Bevor Sie das Land verlassen, sollten Sie sich auch mit Ihrer Krankenkasse oder dem deutschen Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen, eventuell auch im Hinblick auf Ihre Anmeldung bei einem belgischen Versicherungsverein für die gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Sozialversicherung und den Folgen eines Umzugs haben, ist das Konsulat nicht die richtige Anlaufstelle. Hier sehen Sie, wohin Sie sich wenden können.