Bürgschaftserklärung

Sie können für einen Studenten, der in Belgien studiert, eine Bürgschaft übernehmen, indem Sie eine Bürgschaftserklärung abgeben.

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Sie können für einen Studenten, der in Belgien studiert, eine Bürgschaft übernehmen, indem Sie eine Garantieerklärung abgeben. Wenn Sie in Deutschland leben, müssen Sie die Verpflichtungserklärung  beim Generalkonsulat in Berlin abgeben. Das Dokument wird später Teil des Visumdossiers, das der Student beim belgischen Konsulat in seinem Land einreicht.

Um den Antrag zu stellen, senden Sie zunächst alle erforderlichen Unterlagen per Post an unser Generalkonsulat in Berlin. Sobald wir sie die Dokumente überprüft haben und alles  in Ordnung ist, werden wir Sie auffordern, einen Termin im Generalkonsulat zu vereinbaren. Sie müssen persönlich kommen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie auch per Bankkarte bezahlen. Es gibt keine andere Möglichkeit. Wir legalisieren dann Ihre Unterschrift und senden Ihnen das Dokument per E-Mail zu.

Da dieser Prozess aus mehreren Schritten besteht, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Idealerweise sollten Sie mit dem Einreichen der Unterlagen drei Monate, bevor Sie das Dokument benötigen, beginnen.

Um Enttäuschungen oder Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, alle nachstehenden Informationen sorgfältig zu lesen und zu beachten.


Wer kann ein Bürge sein?

Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie beim Generalkonsulat in Berlin einen Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft stellen:

  • Sie sind volljährig
  • Sie sind eine natürliche Person (nicht eine juristische Person wie z.B. ein Unternehmen)
  • Sie sind ein EU-Bürger
    ODER
    Sie haben eine unbefristete deutsche Aufenthaltserlaubnis
    ODER
    Sie möchten einen Familienangehörigen bis zum dritten Grad als Unterhaltsberechtigten aufnehmen
  • Sie leben legal in Deutschland
  • Sie verdienen genug

Ihr Arbeitsvertrag (falls vorhanden) und Ihre Arbeitserlaubnis (falls vorhanden) müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.


Wie viel sollte ich verdienen?

Bürge zu sein, bedeutet, dass Sie bereit sind, für den Studenten zu zahlen. Deshalb prüfen wir, ob Sie genug verdienen, um zu garantieren, dass Sie tatsächlich zahlen können

Wie viel Einkommen Sie haben müssen, um Bürge zu sein, hängt von Ihren Ausgaben ab. Schließlich müssen Sie über genügend Geld verfügen, um für sich selbst, Ihre Familienangehörigen und die Studenten, für die Sie eine Bürgschaft übernommen haben, aufzukommen. Der Betrag, den Sie verdienen müssen, ist die Summe der Beträge, die Sie für all diese Dinge benötigen. Wir gehen von den folgenden Mindestbeträgen aus, um Sie zu unterstützen

für den Bürgen selbst, netto pro Monat €2.048,53
pro Student, den der Bürge als unterhaltsberechtigt aufgenommen hat oder aufnehmen will, netto pro Monat €789
für jedes andere unterhaltsberechtigte Familienmitglied des Bürgen, netto pro Monat €150

Hinweis: Wenn Sie nachweisen, dass Sie Kindergeld für die Kinder erhalten oder dass Ihr Ehepartner eigenes Einkommen hat, werden sie hier nicht berücksichtigt.

Es werden nur legal erzielte Einkünfte berücksichtigt, auf die ordnungsgemäß Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Mittel aus den Sozialsystemen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder finanzielle Sozialleistungen, werden nicht berücksichtigt


Wie lange dauert die Antragstellung?

Es hängt davon ab, wie schnell Sie die verschiedenen Schritte unternehmen und ob Ihre Unterlagen vollständig in Ordnung sind.

  • Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß an das Generalkonsulat senden (siehe unten), werden wir Ihren Fall innerhalb von vier Wochen prüfen. In der Nebensaison (Dezember-März) dauert es oft nur zwei Wochen, in der Hochsaison (Juli-Oktober) kann es ausnahmsweise auch länger dauern. Wir bitten Sie, sich nur dann mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen in der Hochsaison bzw. vier Wochen in der Nebensaison nichts von uns gehört haben.
  • Sobald wir Ihr Dossier geprüft haben, erhalten Sie entweder einen Ablehnungsbescheid oder eine Aufforderung, das Dokument beim Generalkonsulat beglaubigen zu lassen. Sie müssen nämlich persönlich kommen und das Dokument unterschreiben
  • Sie können Ihren Termin online über den Link auswählen, den wir Ihnen zusenden. Sie können einen Termin frühestens zwei Tage und höchstens fünf Wochen im Voraus vereinbaren. Es kommt selten vor, aber in der Hochsaison kann es vorkommen, dass alle Termine ausgebucht sind. In diesem Fall versuchen Sie es bitte später noch einmal.
  • Zum Termin müssen Sie alle Originale der Akte mitbringen. Kopien können vor Ort nicht angefertigt werden. Sie bezahlen die Legalisation vor Ort per EC-Karte oder Kreditkarte (20 Euro pro Student).
  • Zum Zeitpunkt des Termins unterschreiben Sie die Verpflichtungserklärung. Wir legalisieren das Dokument innerhalb von zwei Wochen. Das legalisierte Dokument ist ein digitales Dokument. Sie erhalten den Link via E-Mail. Die legalisierten Dokumente können online eingesehen und heruntergeladen werden (legalweb.diplomatie.be).


Welche Dokumente sollte ich schicken?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Aufenthaltsstatus und der Art Ihres Einkommens ab. Klicken Sie auf die entsprechende Situation.

Wenn der Bürge ein EU-Bürger ist

Wenn der Bürge eine deutsche Niederlassungserlaubnis hat

Wenn der Bürge keine unbefristete deutsche Aufenthaltserlaubnis hat und auch kein EU-Bürger ist, kann nur ein Verwandter bis zum dritten Grad die Bürgschaft unterzeichnen.


Weitere nützliche Informationen

  • Wenn Ihr Dossier nicht vollständig ist, ist es unzulässig und wird nicht bearbeitet. Ihre E-Mail/eingereichte Datei wird gelöscht.
  • Fragen zu Bürgschaftserklärungen werden nur dem Bürgen, nicht aber Dritten oder dem Studenten beantwortet.
  • In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten können wir Sie um weitere Unterlagen bitten.
  • Es gibt keine Möglichkeit (mehr) der Legalisierung auf dem Postweg.
  • Die "Annexe 32" ist 6 Monate gültig und kann daher auch nur während dieses Zeitraums für die Beantragung eines Visums verwendet werden. Die Bürgschaft gilt nach der Legalisierung des "Annexe 32" für die im Antrag gewählte Dauer