Bürgschaftserklärung für Studenten

Sie können für einen Studenten, der in Belgien studiert, eine Bürgschaft übernehmen, indem Sie eine Bürgschaftserklärung abgeben.

  1. Zuletzt aktualisiert am

Die Abteilung ist telefonisch am Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr zu erreichen via (+49) (0)30 20642107.

 

Bitte beachten Sie: Sie können direkt selbst einen Termin vereinbaren, sobald Sie unsere Bestätigungs-E-Mail erhalten haben.
Es ist NICHT erforderlich, eine dritte Person zu beauftragen, um einen Termin zu vereinbaren.

Sie können für einen Studenten, der in Belgien studieren möchte, eine Bürgschaft übernehmen, indem Sie eine Verpflichtungserklärung („Anhang 32“) abgeben. Wenn Sie in Deutschland leben, müssen Sie die Verpflichtungserklärung beim Generalkonsulat in Berlin abgeben. Das Dokument wird später Teil des Visumdossiers, das der Student in seinem Land einreicht.

Um den Antrag zu stellen, senden Sie zunächst alle erforderlichen Unterlagen per Post an das Generalkonsulat in Berlin. Sobald wir überprüft haben, ob alle Dokumente vollständig und in Ordnung sind, werden wir Sie auffordern, einen Termin im Generalkonsulat zu vereinbaren. Sie müssen nämlich persönlich nach Berlin kommen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Beim Termin werden Sie auch die Konsulatsgebühren per Bankkarte bezahlen. Es gibt keine andere Zahlungsmöglichkeit. 

Wir legalisieren dann Ihre Unterschrift und senden Ihnen das Dokument per E-Mail zu.

Da dieser Prozess aus mehreren Schritten besteht, empfehlen wir Ihnen, den Antrag rechtzeitig im Voraus einzureichen. Idealerweise sollten Sie mit dem Einreichen des Antrags drei Monate, bevor Sie das Dokument benötigen, beginnen.

Um Enttäuschungen oder Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, alle nachstehenden Informationen sorgfältig zu lesen und zu beachten.

 

Wer kann ein Bürge sein?

Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft stellen:

  • Sie sind volljährig
  • Sie sind eine natürliche Person (nicht eine juristische Person wie z.B. ein Unternehmen)
  • Sie sind ein EU-Bürger
    ODER
    Sie haben eine langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis
    ODER
    Sie möchten einen Familienangehörigen bis zum dritten Grad als Unterhaltsberechtigten aufnehmen
  • Sie leben legal in Deutschland
  • Sie haben ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen

Ihre Aufenthaltserlaubnis und (falls vorhanden) Ihre Arbeitserlaubnis müssen für die gesamte Dauer der geplanten Bürgschaftsübernahme gültig sein.


Wie viel muss ich verdienen?

Bürge zu sein bedeutet, dass Sie bereit sind, für die Kosten des Studenten zu zahlen. Deshalb prüfen wir, ob Sie genug verdienen, um zu garantieren, dass Sie die Kosten tatsächlich zahlen können.

Der Mindestbetrag, den Sie verdienen müssen, wird wie folgt berechnet :

Einkommen
 

 in Euro

für den Bürgen selbst, netto pro Monat

2.131,28 €

Für den Studenten, für den er bürgt oder bürgen möchte, netto pro Monat

835 €

 

Es werden nur legal erzielte Einkünfte berücksichtigt, auf die ordnungsgemäß Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Mittel aus den Sozialsystemen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder finanzielle Sozialleistungen, werden nicht berücksichtigt.


Wie lange dauert die Antragstellung?

  • Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß an das Generalkonsulat in Berlin senden (siehe unten), werden wir Ihren Fall innerhalb von vier Wochen prüfen. Wir bitten Sie, sich nur dann mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie innerhalb von sechs Wochen nichts von uns gehört haben.
  • Wenn Ihre Unterlagen vollständig und in Ordnung sind, erhalten Sie per E-Mail eine Einladung, das Dokument im Generalkonsulat in Berlin legalisieren zu lassen. Dort müssen Sie persönlich erscheinen, um das Dokument nach Terminvereinbarung zu unterschreiben.
  • Sie können Ihren Termin online über den Link auswählen, den wir Ihnen zusenden. Sie können einen Termin frühestens zwei Tage und höchstens fünf Wochen im Voraus vereinbaren.  Wenn Sie nicht sofort einen passenden Termin finden, versuchen Sie es bitte später noch einmal.
  • Zum Termin müssen Sie alle Originale der Akte mitbringen Sie bezahlen die Legalisation Ihrer Unterschrift vor Ort per EC-Karte oder Kreditkarte (20 Euro).
  • Zum Zeitpunkt des Termins unterschreiben Sie die Verpflichtungserklärung. Wir legalisieren das Dokument innerhalb von zwei Wochen. Das legalisierte Dokument ist ein digitales Dokument. Sie erhalten den Link via E-Mail. Die legalisierten Dokumente können online eingesehen und heruntergeladen werden (legalweb.diplomatie.be).


Welche Dokumente sollte ich schicken?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland und Ihrer Berufsgruppe ab.

Klicken Sie auf die entsprechende Situation :

 

Weitere nützliche Informationen

  • Wenn Ihr Dossier nicht vollständig ist, ist es unzulässig und kann nicht bearbeitet werden.  Es wird Ihnen mit den notwendigen Erklärungen zurückgeschickt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Akte zu vervollständigen.
  • Fragen zu Bürgschaftserklärungen werden nur dem Bürgen, nicht aber Dritten oder dem Studenten beantwortet.
  • In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten können wir Sie um weitere Unterlagen bitten.
  • Die Bürgschaftserklärung für Studenten ("Anhang 32")  ist 6 Monate gültig für die Beantragung eines Visums und gilt für die im Antrag gewählte Dauer.

 

Sonstige Nachweise über die ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts eines Studenten :

Der Nachweis über die ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts kann auch durch die Vorlage von z. B. :

  • einer Bescheinigung über ein Stipendium oder ein Darlehen : Voldoende bestaansmiddelen | IBZ
  • oder durch Einzahlung eines Geldbetrags in Höhe des Zwölf(12)-fachen des monatlichen Mindestbetrags, über den ein Student verfügen muss, auf ein von einer Hochschuleinrichtung auf den Namen des Studenten eröffnetes Sperrkonto: Voldoende bestaansmiddelen | IBZ
  • oder die Hinterlegung einer Bankgarantie in Höhe des Zwölf (12)-fachen des monatlichen Mindestbetrags, über den ein Student verfügen muss, auf einem Sperrkonto, das von einem Finanzdienstleister eröffnet wurde, der auf die Eröffnung von Sperrkonten auf den Namen eines Studenten spezialisiert ist. Derzeit akzeptiert die Einwanderungsbehörde nur die von Studely und Ready Study Go International erstellten „Attestations de versement irrévocable“ (AVI): Voldoende bestaansmiddelen | IBZ