Bürgschaftserklärung

Sie können für einen Studenten, der in Belgien studiert, eine Bürgschaft übernehmen, indem Sie eine Bürgschaftserklärung abgeben.

Bürgschaft: Bürge, der keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat und ein Gewerbe betreibt

Auf dieser Seite finden Sie die Dokumente, die Sie benötigen als Bürge, der keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat und ein Gewerbe betreibt.
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Senden Sie uns alle diese Dokumente per Post:

  • Das sorgfältig ausgefüllte und unterzeichnete (neue) Antragsformular (PDF, 217.67 KB)
  • Das Formblatt Anhang 32 (PDF, 312.04 KB), ausgefüllt, aber noch nicht unterzeichnet.
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Kopie Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis, die mindestens so lange gültig sein muss wie der Zeitraum, in dem Sie unterhaltsberechtigte Personen aufnehmen.
  • Das Formular (PDF, 149.09 KB), in dem Sie die familiäre Beziehung bis zum dritten Grad mit dem Studenten beschreiben.
  • Die Dokumente (Geburts- und Heiratsurkunden), die jede Stufe der Familienbeziehung belegen. Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Niederländisch, Französisch oder Englisch abgefasst, müssen sie übersetzt (beglaubigt) werden. Erforderlichenfalls müssen sie apostilliert oder legalisiert werden.
  • Wohnsitzbescheinigung mit Familienzusammensetzung (Erweiterte Meldebescheinigung oder Familienbescheinigung), ausgestellt von Ihrer deutschen Gemeinde, mit Angabe aller im Haus lebenden Familienmitglieder und Ihres Familienstandes.
  • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister bzw. bei Kleingewerbebetreibenden in das Gewerberegister.
  • Einkommensnachweis für die letzten drei Monate. Wenn diese nicht ausreichen, können Sie Nachweise für die letzten sechs Monate übermitteln. Sie müssen im Durchschnitt ein ausreichendes Nettoeinkommen pro Monat erzielen.
  • Ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr.


Sie können optional die folgenden Dokumente hinzufügen:

  • Kopie von Ausweis oder Reisepasses des Studenten
  • Immatrikulationsbescheinigung für Studenten
  • Nachweis über das Einkommen Ihres Ehepartners
  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder

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