Bürgschaftserklärung

Die Abteilung für Bürgschaftserklärung ist telefonisch nur Mo, Mi und Fr von 9 bis 12 Uhr zu erreichen: 03020642107

Sie können für einen Studenten, der in Belgien studiert, eine Bürgschaft übernehmen, indem Sie eine Bürgschaftserklärung abgeben.

Bürgschaft: Bürge, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat und angestellt ist

Auf dieser Seite finden Sie die Dokumente, die Sie benötigen als Bürge, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat und angestellt ist.
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Senden Sie uns alle diese Dokumente per Post:

  • Das sorgfältig ausgefüllte und unterzeichnete (neue) Antragsformular (PDF, 217.67 KB)
  • Das Formblatt Anhang 32 (PDF, 312.04 KB), ausgefüllt, aber noch nicht unterzeichnet.
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Kopie Ihrer deutschen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt), die mindestens so lange gültig sein muss wie der Zeitraum, in dem Sie unterhaltsberechtigte Personen aufnehmen
  • Wohnsitzbescheinigung mit Familienzusammensetzung (Erweiterte Meldebescheinigung oder Familienbescheinigung), ausgestellt von Ihrer deutschen Gemeinde, mit Angabe aller im Haus lebenden Familienmitglieder und Ihres Familienstandes
  • Eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrags und diese Erklärung wird von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt (PDF, 40.65 KB) mit Angabe des Beginns und der Dauer Ihrer Tätigkeit im Unternehmen und ggf. der Dauer Ihrer Probezeit.
  • Eine Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungen für die letzten drei Monate.


Sie können optional die folgenden Dokumente hinzufügen:

  • Kopie von Ausweis oder Reisepasses des Studenten
  • Immatrikulationsbescheinigung für Studenten
  • Nachweis über das Einkommen Ihres Ehepartners
  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder

Unvollständige Dateien sind unzulässig und werden gelöscht.