Bürgschaftserklärung

Die Abteilung für Bürgschaftserklärung ist telefonisch nur Mo, Mi und Fr von 9 bis 12 Uhr zu erreichen: 03020642107

Sie können für einen Studenten, der in Belgien studiert, eine Bürgschaft übernehmen, indem Sie eine Bürgschaftserklärung abgeben.

Bürgschaft: Bürge, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und Freiberufler ist

Auf dieser Seite finden Sie die Dokumente, die Sie benötigen als Bürge, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und Freiberufler ist.
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Senden Sie uns alle diese Dokumente per Post:

  • Das sorgfältig ausgefüllte und unterzeichnete (neue) Antragsformular (PDF, 217.67 KB)
  • Das Formblatt Anhang 32 (PDF, 110.8 KB), ausgefüllt, aber noch nicht unterzeichnet.
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Kopie Ihrer deutschen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt), die mindestens so lange gültig sein muss wie der Zeitraum, in dem Sie unterhaltsberechtigte Personen aufnehmen
  • Wohnsitzbescheinigung mit Familienzusammensetzung (Erweiterte Meldebescheinigung oder Familienbescheinigung), ausgestellt von Ihrer deutschen Gemeinde, mit Angabe aller im Haus lebenden Familienmitglieder und Ihres Familienstandes.
  • Nachweis, dass Sie bei Ihrer Berufskammer registriert sind (für Freiberufler wie Ärzte, Notare, Architekten..., für die die Registrierung obligatorisch ist) ODER ein selbst verfasstes Schreiben, in dem Sie erklären, welchen Freiberuf Sie ausüben, für den die Registrierung bei einer Berufskammer nicht obligatorisch ist.
  • Einkommensnachweis für die letzten drei Monate. Wenn diese nicht ausreichen, können Sie Nachweise für die letzten sechs Monate übermitteln. Sie müssen im Durchschnitt ein ausreichendes Nettoeinkommen pro Monat erzielen.
  • Ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr.


Sie können optional die folgenden Dokumente hinzufügen:

  • Kopie von Ausweis oder Reisepasses des Studenten
  • Immatrikulationsbescheinigung für Studenten
  • Nachweis über das Einkommen Ihres Ehepartners
  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder

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