Nicht bei uns - wo dann?

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Folgende Anfragen übernehmen wir nicht, aber hier können Sie sehen, wohin Sie sich wenden müssen:
 

Liste der Anfragen, die die belgische Botschaft in Berlin nicht tut.
Was? Wohin können Sie gehen?

Erwerb der belgischen Staatsbürgerschaft als Erwachsener

Nur für in Belgien lebende Personen, also nie für bei uns registrierte Belgier.

Beglaubigte Abschriften

 

Beglaubigte Kopien können nur von den Organen und Einrichtungen (z. B. Schulen, Behörden usw.) angefertigt werden, die das Original geliefert haben.

Zu den Personalausweisen: Es ist ausdrücklich verboten, Kopien von Ausweispapieren anfertigen zu lassen. Falls erforderlich, können wir Ihnen eine Bescheinigung über den Besitz eines Ausweises ausstellen.

Geburtsurkunde

Beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
 

Für die Anerkennung von digitalen Geburtsurkunden bei den deutschen Behörden stellen wir kostenlos eine schriftliche Bestätigung aus.

Heirat

Sie können nicht in einer Botschaft oder einem Generalkonsulat heiraten. Für Belgier, die in Deutschland heiraten möchten, stellen wir ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

Legalisierung von belgischen Dokumenten zur Verwendung im Ausland

Der Brüsseler Legalisierungsdienst des FÖD Auswärtige Angelegenheiten

Notariat

Bei einem deutschen Notar vor Ort oder bei einem belgischen Notar.

Führerschein

  • Wenn Sie in Belgien wohnen: bei Ihrer belgischen Gemeinde. Sie erhalten einen belgischen europäischen Führerschein.
  • Wenn Sie in Deutschland wohnen: bei Ihrer deutschen Gemeinde, beim Meldeamt, Dienststelle "Führerscheinstelle" (Führerschein). Sie erhalten einen deutschen europäischen Führerschein.

Ihr belgischer europäischer Führerschein ist in Deutschland gültig. Diejenigen, die noch nicht im Besitz einer europäischen Modell sollte bis Januar 2033 das europäische Modell übernehmen.

Soziale Sicherheit und ihre internationalen Aspekte

Die belgische soziale Sicherheit

Testament

Bei einem deutschen Notar vor Ort oder bei einem belgischen Notar.

Abmeldung bei Ihrer früheren belgischen Gemeinde (Modell 8)

Bei Ihrer früheren belgischen Gemeinde.

Auszug aus dem Strafregister oder Führungszeugnis

  • Für Wohnsitzzeiten in Belgien wenden Sie sich bitte an den FÖD Justiz, Abteilung Zentrales Strafregister, Tel: + 32 2 552 27 48 (NL) oder + 32 2 552 27 47 (FR), cjc-csr@just.fgov.be oder info@just.fgov.be  
  • Für Wohnzeiten in Deutschland wenden Sie sich an das Bürgeramt oder die Bezirksregierung Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben, sollten Sie sich an das Bundesministerium der Justiz wenden. Alle Informationen sind auf der Website des Bundesamtes für Justiz zu finden.
  • Für andere Länder erkundigen Sie sich bei den zuständigen örtlichen Behörden, ob das Dokument übersetzt und/oder beglaubigt werden muss.

Zeugnis der Rechtswissenschaften (Gesetzzeugnis)

Beim Föderalen Öffentlichen Dienst der Justiz, Abteilung Familienrecht, Boulevard de Waterloo 115 - 1000 Brüssel, Tel +32 2 542 65 11 - Fax +32 2 542 70 23 - secretariaat.familierecht@just.fgov.be