Staatsangehörigkeit, Personenstand, Legalisierungen

Urkunden und Bescheinigungen über Eheschließungen und Geburten.

Abstammung und Name nach belgischem Recht

Das Generalkonsulat ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen zur Abstammung (Mutterschaft, Vaterschaft, Mit-Mutterschaft, Adoption usw.).
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Das Generalkonsulat ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen zur Abstammung (Mutterschaft, Vaterschaft, Mit-Mutterschaft, Adoption usw.).

Für uns ist entscheidend, ob die Abstammung nach belgischem Recht feststeht.

Nur Belgien ist für die Entscheidung zuständig, ob eine Abstammungsurkunde nach belgischem Recht gültig ist. Die Tatsache, dass in einem ausländischen Dokument (z. B. einer Geburtsurkunde) angegeben ist, dass Sie der Elternteil sind, beweist also nicht automatisch, dass dies der Fall ist. Auch führt eine biologische Tatsache nicht automatisch zu einer rechtlichen Realität.

Das Generalkonsulat ist auch Ihre Anlaufstelle für alle Fragen zum Namen, den Sie oder Ihr Kind nach belgischem Recht tragen.

Nur Belgien ist dafür zuständig, Ihren Namen nach belgischem Recht zu bestimmen.

Ein deutsches Dokument (z. B. eine Geburtsurkunde), aus dem hervorgeht, dass ein Name nach belgischem Recht bestimmt wurde, ist also nicht automatisch richtig.

Senden Sie eine E-Mail an berlin.consul@diplobel.fed.be und schildern Sie Ihre Situation. Geben Sie so gut wie möglich den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die nationale Registernummer der beteiligten Personen an.

Namensänderung aufgrund von Heirat

In Belgien führte die Heirat nicht dazu, dass die Frau den Nachnamen des Mannes annimmt, wie es in vielen anderen Ländern möglich ist.

Bis zum 1. Januar 2018 hatte die Eheschließung eines Belgiers (oder einer Belgierin) keine Auswirkungen auf den Familiennamen der Ehegatten. In diesem Fall behalten Sie also den Nachnamen, den Sie vor Ihrer Heirat hatten, es sei denn, Sie hatten neben der belgischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt auch dann, wenn Sie im täglichen Leben in Deutschland den Namen Ihres Partners oder einen Doppelnamen verwenden.

Seit dem 1. Januar 2018 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Namen des Ehepartners oder einen Doppelnamen anzunehmen. Wenn Sie den deutschen Standesbeamten bitten, nach der Eheschließung einen neuen Namen anzunehmen UND Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits in Deutschland leben, kann Belgien diesen Namen übernehmen. Bitte senden Sie uns nach der Eheschließung immer eine Originalabschrift der Heiratsurkunde (beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister). Im Falle einer Namensänderung müssen Sie gleichzeitig auf eigene Kosten neue Ausweispapiere beantragen.

Einige Tipps:

  • Wenn Sie Flug- oder Bahntickets buchen, ein Bankkonto eröffnen, sich bei einer Krankenkasse anmelden, ... verwenden Sie nur den Namen, der auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass steht.
  • Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Name des Ehepartners auf Seite 4 des Reisepasses eingetragen werden (dies ist mit dem Personalausweis nicht möglich).
  • Um zu verhindern, dass offizielle Briefe nicht ankommen, sollten Sie auch daran denken, Ihren belgischen Namen auf dem Briefkasten und/oder der Türklingel anzubringen.

Namensänderung im belgischen Recht

Sie können Ihren Nachnamen und/oder Vornamen in einem Verwaltungsverfahren ändern, aber das Generalkonsulat ist dazu nicht befugt.