Staatsangehörigkeit, Personenstand, Legalisierungen

Urkunden und Bescheinigungen über Eheschließungen und Geburten.

Nationalität

Diese Seite enthält Informationen über die belgische Nationalität.
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Das Generalkonsulat ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen zur belgischen Staatsangehörigkeit.

Sie kann Ihnen helfen, herauszufinden

  • ob Sie oder Ihr Kind die belgische Staatsangehörigkeit besitzen
  • ob Sie oder Ihr Kind Anspruch auf die belgische Staatsangehörigkeit haben

Darüber hinaus können Sie bei uns auch konkrete Akten bearbeiten lassen:

  • Verleihen Sie Ihren Kindern, die unter fünf Jahre alt sind, die belgische Staatsbürgerschaft.
  • Verzichten Sie auf Ihre belgische Staatsangehörigkeit.
  • Beantragen Sie einen Staatsangehörigkeitsnachweis.

Bestimmte Akten sind an gesetzliche Fristen gebunden.

Nur Belgien ist dafür zuständig zu entscheiden, ob Sie Belgier sind. Die Tatsache, dass in einem deutschen Dokument (z. B. einer Geburtsurkunde) steht, dass Sie Belgier sind, beweist also nicht automatisch, dass Sie es tatsächlich sind.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall bei einzelnen Akten immer rechtzeitig an uns.

Wenden Sie sich in jedem Fall an uns, wenn Sie glauben, dass eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:

  • Sie sind ein im Ausland geborener Belgier, der als Erwachsener nie (wirklich) in Belgien gelebt hat. Sie riskieren, mit 28 Jahren die belgische Staatsbürgerschaft zu verlieren.
  • Im Ausland geborene Kinder belgischer Eltern sind nicht immer automatisch Belgier. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sie vor Vollendung des fünften Lebensjahres zu Belgiern machen.
  • Ein Kind kann die belgische Staatsangehörigkeit seiner Eltern nur dann erben, wenn Sie nach belgischem Recht der rechtliche Elternteil sind. Ausländische Geburtsurkunden sind nach belgischem Recht nicht immer einfach gültig. Das Risiko ist höher, wenn Sie nicht offiziell verheiratet sind, wenn Sie oder Ihr Partner schon einmal verheiratet waren oder wenn die Geburt nie beim belgischen Berufskonsulat registriert wurde.

Senden Sie eine E-Mail an berlin.consul@diplobel.fed.be und schildern Sie Ihre Situation. Geben Sie so gut wie möglich den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die nationale Registernummer der beteiligten Personen an.