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Das Generalkonsulat in Berlin ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen zur belgischen Staatsangehörigkeit und kann Ihnen unter anderem helfen:
- einen Staatsangehörigkeitsnachweis zu erhalten;
- herauszufinden, ob Sie oder Ihr Kind die belgische Staatsangehörigkeit besitzen / die belgische Staatsangehörigkeit bekommen können.
Anmerkungen:
Nur Belgien ist dafür zuständig zu bestimmen, ob Sie Belgier sind.
Die Tatsache, dass in einem deutschen Dokument (z. B. einer Meldebescheinigung) steht, dass Sie Belgier sind, beweist also nicht, dass Sie es tatsächlich sind.
Ein Kind kann die belgische Staatsangehörigkeit seines belgischen Elternteils nur dann bekommen, wenn dieser nach belgischem Recht der rechtliche Elternteil ist.
Ausländische Urkunden sind nach belgischem Recht nicht immer gültig.
In bestimmten Fällen können Sie auch - nach Prüfung der vorzulegenden Unterlagen - offizielle Urkunden beim Generalkonsulat in Berlin unterzeichnen:
- Kinder geboren außerhalb Belgiens von einem belgischen Elternteil, das ebenfalls außerhalb Belgiens geboren ist, sind nicht automatisch Belgier.
Innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Geburt des Kindes kann der belgische Elternteil eine Erklärung unterschreiben, mit der er oder sie für das Kind um die Zuerkennung der belgischen Staatsangehörigkeit ersucht.
- Diese "Zuerkennungserklärung" muss im Generalkonsulat in Berlin unterzeichnet werden, sofern das belgische Elternteil dort im konsularischen Bevölkerungsregister eingetragen ist.
- Beihaltung der belgischen Staatsangehörigkeit vor dem 28. Geburtstag
Wenn Sie neben der belgischen eine andere Staatsangehörigkeit besitzen und gleichzeitig folgende Punkte auf Sie zutreffen, laufen Sie Gefahr, die belgische Staatsangehörigkeit an Ihrem 28. Geburtstag zu verlieren durch Artikel 22 §1 5° des Gesetzes über die belgische Staatsangehörigkeit.
Voraussetzungen:
1. Sie sind nach dem 01.01.1967 außerhalb Belgiens geboren;
2. Sie besitzen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten als die belgische;
3. Sie haben zwischen Ihrem 18. und 28. Geburtstag nie Ihren Hauptwohnsitz in Belgien gehabt;
4. Sie haben im Ausland keine von der belgischen Regierung übertragene Funktion ausgeübt.
Wenn die oben genannte Punkte alle auf Sie zutreffen und Sie zwischen Ihrem 18ten und 28sten Geburtstag keinen belgischen Reisepass oder belgischen Personalausweis erhalten haben, müssen Sie im Generalkonsulat in Berlin eine Beibehaltungsurkunde unterzeichnen. Andernfalls verlieren Sie AUTOMATISCH die belgische Staatsangehörigkeit an Ihrem 28sten Geburtstag.
Informationen über einen Reisepass- oder Personalausweisantrag finden Sie auf unserer Website unter: Reisepass und Personalausweis | FÖD Auswärtige Angelegenheiten - Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit - Verzicht auf die belgische Staatsangehörigkeit
Sie sind mindestens achtzehn Jahre alt und geben eine Erklärung ab, in der Sie ausdrücklich angeben, dass Sie die belgische Staatsangehörigkeit nicht behalten möchten. Sie unterschrieben diese Erklärung zum Verzicht auf die belgische Staatsangehörigkeit beim Generalkonsulat in Berlin, sofern Sie dort in dem konsularischen Bevölkerungsregister eingetragen sind.
Anmerkung: bestimmte Akten sind an gesetzliche Fristen gebunden.
Im Zweifelsfall oder für weitere Informationen können Sie sich immer rechtzeitig an uns wenden: senden Sie eine E-Mail an berlin.consul@diplobel.fed.be und schildern Sie Ihre Situation. Geben Sie so gut wie möglich den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Nationalregistrierungsnummer der beteiligten Personen an.