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Wir können die folgenden Bescheinigungen für bei uns registrierte Belgier ausstellen:
- Wohnsitzbescheinigung
- Bescheinigung über die Anmeldung bei der konsularischen Vertretung
- Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie
- Staatsangehörigkeitsnachweis (auch für Ex-Belgier)
- Bescheinigung über die Namensführung (für den Fall, dass Sie unter einem anderen Namen in einem anderen nationalen Recht bekannt sind)
- Bescheinigung des Familienstandes
- Wenn Sie nachweisen wollen, dass Sie unverheiratet sind, um zu heiraten, müssen Sie das Verfahren zum Erhalt einer Eheunbedenklichkeitsbescheinigung befolgen.
- Bescheinigung über den Besitz eines Ausweises
Sie können die Bescheinigung mit einem schriftlichen, unterzeichneten Antrag an berlin.consul@diplobel.fed.be (max. 5MB) anfordern. Legen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises bei (Seite mit Ihrer Unterschrift). Jede Bescheinigung kostet 20 € (10 €, wenn Sie einen Nachweis beifügen, dass sie für eine belgische Behörde bestimmt ist). Legen Sie einen Zahlungsnachweis bei.
Sie können die Zertifikate auch selbst (kostenlos) über e-Consul erstellen. Dazu benötigen Sie einen aktivierten Personalausweis und müssen die PIN kennen.
Wir können auch die folgenden Dokumente für diejenigen ausstellen, die nicht registriert sind:
Für die folgenden Dokumente ist das Generalkonsulat nicht zuständig:
- Auszug aus dem Strafregister oder Führungszeugnis
- Kopien oder Auszüge aus Personenstandsunterlagen
- Rechtszeugnisse (Gesetzzeugnis)
Hier können Sie sehen, welche andere Instanz Ihnen helfen kann.