Staatsangehörigkeit, Personenstand, Legalisierungen

Urkunden und Bescheinigungen über Eheschließungen und Geburten.

Zeugnisse, Urkunden, Abschriften und andere

Auf dieser Seite finden Sie die Bescheinigungen, die wir für die bei uns registrierten Belgier ausstellen.
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Wir können die folgenden Bescheinigungen für bei uns registrierte Belgier ausstellen:

  • Wohnsitzbescheinigung
  • Bescheinigung über die Anmeldung bei der konsularischen Vertretung
  • Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (auch für Ex-Belgier)
  • Bescheinigung über die Namensführung (für den Fall, dass Sie unter einem anderen Namen in einem anderen nationalen Recht bekannt sind)
  • Bescheinigung des Familienstandes
  • Bescheinigung über den Besitz eines Ausweises

Sie können die Bescheinigung mit einem schriftlichen, unterzeichneten Antrag an berlin.consul@diplobel.fed.be (max. 5MB) anfordern. Legen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises bei (Seite mit Ihrer Unterschrift). Jede Bescheinigung kostet 20 € (10 €, wenn Sie einen Nachweis beifügen, dass sie für eine belgische Behörde bestimmt ist). Legen Sie einen Zahlungsnachweis bei.

Sie können die Zertifikate auch selbst (kostenlos) über e-Consul erstellen. Dazu benötigen Sie einen aktivierten Personalausweis und müssen die PIN kennen.


Wir können auch die folgenden Dokumente für diejenigen ausstellen, die nicht registriert sind:


Für die folgenden Dokumente ist das Generalkonsulat nicht zuständig:

  • Auszug aus dem Strafregister oder Führungszeugnis
  • Kopien oder Auszüge aus Personenstandsunterlagen
  • Rechtszeugnisse (Gesetzzeugnis)

Hier können Sie sehen, welche andere Instanz Ihnen helfen kann.