-
Zuletzt aktualisiert am
Wir können die folgenden Bescheinigungen für bei uns angemeldete Belgier ausstellen:
- Wohnsitzbescheinigung
- Bescheinigung über die Anmeldung bei der konsularischen Vertretung
- Haushaltsbescheinigung
- Staatsangehörigkeitsbescheinigung (auch für Ex-Belgier)
- Bescheinigung Übereinstimmung der Namen (wenn Sie auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen und in diesem anderen nationalen Recht unter einem anderen Namen bekannt sind)
- Personenstandsbescheinigung
- Wenn die lokalen Behörden des Ortes, an dem Sie heiraten möchten, eine belgische Bescheinigung verlangen, die bestätigt, dass für Sie als belgischer Staatsangehöriger kein Ehehindernis vorliegt, müssen Sie das Verfahren für eine „ Eheunbedenklichkeitsbescheinigung“ (EBU befolgen.
- Bescheinigung über den Besitz eines Reise-/Identitätsdokumentes
Sie können die Bescheinigung mit einem schriftlichen, unterzeichneten Antrag via email an berlin.consul@diplobel.fed.be (max. 5MB) anfordern.
Geben Sie als Betreff Ihrer E-Mail „Antrag auf Bescheinigung [Vorname] [Nachname]” an.
Legen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises bei (Seite mit Ihrer Unterschrift) und einen Zahlungsnachweis bei.
Jede Bescheinigung kostet 20 €
Wir können auch die folgenden Dokumente für Belgier ausstellen, die nicht angemeldet sind:
- Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
- Lebensbeweis (kostenlos)
Für die folgenden Dokumente ist das Generalkonsulat nicht zuständig:
- Auszug aus dem Strafregister oder Führungszeugnis
- Kopien oder Auszüge aus Personenstandsunterlagen
- Rechtszeugnisse (Gesetzzeugnis)