Staatsangehörigkeit, Personenstand, Legalisierungen

Urkunden und Bescheinigungen über Eheschließungen und Geburten.

Legalisierungen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Legalisierung eines Dokuments.
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(Zur Legalisierung von Bürgschaftserklärungen siehe hier.)

Eine Legalisation ist die Überprüfung der Echtheit einer Unterschrift. Diese Prüfung sagt nichts über den Inhalt des Dokuments aus.

Sie können Ihre eigene Unterschrift beim Generalkonsulat beglaubigen lassen. Dazu müssen Sie persönlich vorbeikommen: Sie können hier einen Termin vereinbaren. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis und das zu legalisierende Dokument mit. Die Gebühren für unsere Dienstleistungen finden Sie hier. Zu Ihrer Information: Ein deutscher Notar vor Ort kann auch Privatunterschriften beglaubigen, und diese Beglaubigungen werden direkt in Belgien akzeptiert.

Sie können auch Dokumente, die von den in Deutschland akkreditierten Botschaften und Konsulaten anderer Länder ausgestellt wurden, legalisieren lassen, um diese Dokumente in Belgien zu verwenden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn uns eine Unterschriftsprobe vorliegt. Kontaktieren Sie uns für Ihren speziellen Fall.

Die Legalisation deutscher Dokumente ist für die Verwendung in Belgien nicht erforderlich.

Belgische Dokumente zur Verwendung im Ausland können von uns nicht legalisiert werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Dienststellen in Brüssel