Staatsangehörigkeit, Personenstand, Legalisierungen

Urkunden und Bescheinigungen über Eheschließungen und Geburten.

Legalisierungen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Legalisierung eines Dokuments.
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(Zur Legalisierung von Bürgschaftserklärungen siehe hier.)

Eine Legalisierung ist die Überprüfung der Echtheit eines Siegels und einer Unterschrift sowie der Eigenschaft des Unterzeichners. Diese Überprüfung sagt nichts über den Inhalt des Dokuments aus.

Sie können Ihre Unterschrift beim Generalkonsulat in Berlin beglaubigen lassen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren und persönlich vorbeikommen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis und das zu beglaubigende Dokument mit, das Sie während des Termins unterschreiben werden.

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen finden Sie hier.

Zu Ihrer Information: Auch ein deutscher Notar kann private Unterschriften beglaubigen, und diese Beglaubigungen werden in Belgien direkt anerkannt.

Sie können auch Dokumente, die von Botschaften und Konsulaten anderer Länder in Deutschland ausgestellt wurden, vom Generalkonsulat in Berlin für die Verwendung dieser Dokumente in Belgien beglaubigen lassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn wir ein Muster der Unterschrift/des Stempels haben. Bitte kontaktieren Sie uns für Ihren konkreten Fall.

Die Beglaubigung deutscher Dokumente ist für die Verwendung in Belgien nicht erforderlich.

Belgische Dokumente können von uns nicht für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Dienststellen in Brüssel