Staatsangehörigkeit, Personenstand, Legalisierungen

Urkunden und Bescheinigungen über Eheschließungen und Geburten.

Eheunbedenklichkeitsbescheinigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung.
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Das Attest Eheunbedenklichkeitsbescheinigung zeigt, dass ein Belgier die Erlaubnis hat, zu heiraten. Sie wird von der konsularischen Vertretung ausgestellt, die für den Ort zuständig ist, an dem die Eheschließung stattfinden soll. Wer also in Deutschland heiraten möchte, beantragt beim Generalkonsulat in Berlin eine Eheunbedenklichkeitsbescheinigung. Da die Bescheinigung in Deutschland verwendet werden soll, wird unser Generalkonsulat das Dokument immer in deutscher Sprache ausstellen. Sie wird Ihnen per Post zugesandt.

Beantragen Sie die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung per E-Mail oder Post, indem Sie uns die folgenden Dokumente zusenden:

  • Das Antragsformular (PDF, 712.92 KB)
  • Eine "erweiterte Meldebescheinigung" mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Familienstands, die vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts ausgestellt wurde und nicht älter als sechs Monate ist.
  • Eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
  • Eine Fotokopie des Personalausweises Ihrer Verlobten.
  • Einen Zahlungsnachweis.

Das ist wichtig:

  • Geben Sie bitte auf dem Formular eine Korrespondenzadresse in Belgien an (Familie, Freunde,...) die nur verwendet wird, falls in Belgien ein gerichtliches Verfahren (Scheinehe) eingeleitet werden muss. Sie brauchen dort nicht zu wohnen oder anwesend zu sein. Sollte dies nicht möglich sein, vermerken Sie es bitte im Antrag.
  • Bitte vergessen Sie nicht, auf S. 2 des Antrags für die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung mit der Hand "gelesen und genehmigt" hinzuzuschreiben.
  • Bitte senden Sie Ihren Antrag nur im PDF-Format, wenn Sie ihn uns per E-Mail zukommen lassen.
  • Erforderlichenfalls können wir Sie um weitere Unterlagen oder ein persönliches Erscheinen beim Generalkonsulat bitten.