Staatsangehörigkeit, Personenstand, Legalisierungen

Eheunbedenklichkeitsbescheinigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung.
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Sie können bei uns eine „Eheunbedenklichkeitsbescheinigung“ (EUB) beantragen, wenn die deutsche Behörde, bei der Sie heiraten möchten, dies verlangt. Für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist das belgische Berufskonsulat in dem Land zuständig, in dem Sie heiraten werden.

Da die beantragte Eheunbedenklichkeitsbescheinigung für Deutschland bestimmt ist, erstelt dieses Generalkonsulat das Dokument immer in deutscher Sprache.

Beantragen Sie die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung per Post, indem Sie uns die folgenden Dokumente zusenden:

  • Das Antragsformular (PDF, 165.98 KB) ;
  • Eine "erweiterte Meldebescheinigung" mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Familienstands, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts und nicht älter als sechs Monate;
  • Eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises;
  • Eine Fotokopie des Personalausweises Ihrer / Ihres Verlobten;
  • Einen Zahlungsnachweis.

Wichtige Hinweise:

  • Geben Sie bitte auf dem Formular eine Korrespondenzadresse in Belgien an (Familie, Freunde, ...) die nur verwendet wird, falls in Belgien ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss (Verdacht auf Scheinehe). Sie brauchen dort nicht zu wohnen oder anwesend zu sein. Sollte dies nicht möglich sein, vermerken Sie es bitte im Antrag.
  • Bitte vergessen Sie nicht, auf Seite 2 des Antrags vor Ihrer Unterschrift mit der Hand "gelesen und genehmigt" einzutragen.
  • Unter Umständen müssen Sie weitere Dokumente einreichen oder werden für ein persönliches Gespräch in dieses Generalkonsulat eingeladen

Die Bescheinigung wird Ihnen per Post zugestellt.