Konsularische Dienste

Hier finden Sie einen Überblick über unsere konsularischen Dienstleistungen.

Konsularische Dienste - Was ist das?

Die Botschaft und das Generalkonsulat in Berlin haben zwei Hauptaufgaben. Wir vertreten Belgien im Ausland: das ist die diplomatische Aufgabe der Botschaft. Wir sind aber auch das "Bürgeramt" für Belgier, die in Deutschland wohnen, und wir können Belgiern, die in Deutschland in Not geraten sind, konsularischen Beistand anbieten. Wir bearbeiten auch Visumanträge von Drittstaatsangehörigen, die in Deutschland wohnen und ein Visum benötigen, um nach Belgien zu reisen/dort zu leben.Unser Generalkonsulat gehört zur Botschaft und befindet sich im selben Gebäude.
 

Was wir tun

Im Konsulargesetzbuch 2014 sind die Befugnisse der belgischen konsularischen Vertretungen festgelegt.

Für Belgier, die in den  konsularischen Registern unseres Konsulateseingetragen sind, sind wir ihr Bürgeramt und bieten ähnliche Dienstleistungen an: Beantragung von Personalausweisen und Pässen, Wahlen, Legalisierungen, Bescheinigungen, Staatsangehörigkeitsurkunden, Personenstandsangelegenheiten...

Für Belgier, die nicht in den konsularischen Registern eingetragen sind, können wir begrenzte Dienstleistungen anbieten, wie z. B. Beistand in Notfällen und  Ausstellung von vorläufigen Reisedokumenten im Falle von Verlust oder Diebstahl.

Wir können:

  • Ihnen dabei helfen, Kontakt zu einer Person in Belgien aufzunehmen, die Ihnen die erforderliche Unterstützung bieten kann.
     
  • Ihnen bei der Suche nach vermissten Personen behilflich sein. Die Zuständigkeit liegt jedoch bei den lokalen Behörden, die für die durchgeführten Suchmaßnahmen unter Umständen sehr hohe Gebühren verlangen können.
     
  • Ihnen eine Liste mit Adressen von Anwält:inn/en, Ärzt:inn/en und Übersetzer:inne/n vor Ort zur Verfügung stellen.
     
  • Ihnen im Falle einer Verhaftung beistehen. Im Falle einer Festnahme oder Inhaftierung können Sie Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat benachrichtigen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten leisten diese den inhaftierten Belgiern vor allem humanitäre Hilfe. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre „Beistand für belgische Inhaftierte im Ausland”.
     
  • Darüber hinaus bearbeiten wir auch Visumanträge von Drittstaatsangehörigen, die ein Visum benötigen, um nach Belgien zu reisen/um dort zu leben, sowie auch Bürgschaftsanträge von Personen mit Wohnsitz in Deutschland für ausländische Studierende, die in Belgien studieren oder studieren werden.

Wir respektieren den Schutz von personenbezogenen Daten.  

 

Was wir nicht tun

Die Botschaft und das Generalkonsulat  dürfen nicht:

  • in privaten Angelegenheiten intervenieren (z. B. Bezahlung von Hotelrechnungen, Arztkosten, Zollgebühren, Bußgeldern oder Gerichtskosten),
     
  • als Reisebüro fungieren oder sich um Ihr Gepäck kümmern,
     
  • dafür sorgen, dass Sie in Krankenhäusern, bei Ärzten, während einer Inhaftierung, bei Ausflügen oder Besuchen bevorzugt behandelt werden oder Sie aus dem Gefängnis entlassen oder in einem Gerichtsverfahren intervenieren,
     
  • in Fragen der Schule, Versicherung, Rente, Sozialversicherung, Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung intervenieren.

Neben diesem allgemeinen Grundsatz gibt es auch Angelegenheiten, für die andere Stellen zuständig sind: Führerschein, Sozialversicherung, Führungszeugnis... Hier finden Sie eine Liste mit  wichtigsten Themenbereichen mit Links zu den zuständigen Behörden.

Weitere konsularische Informationen

Allgemeine Texte über konsularische Dienstleistungen für Belgier im Ausland finden Sie auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten